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Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde

Urlaub des 1. Bürgermeisters

In der Zeit vom 28.08. bis 07.09.2024 befindet sich 1. Bürgermeister Gerd Kleinhenz im Urlaub.
In dieser Zeit wird er durch den 2. Bürgermeister Wolfgang Illek vertreten.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Ertüchtigung des Stromnetzes in Oberbach – Straßensperrung „Am Küppel“

Die Bayernwerk Netz GmbH führt derzeit in Oberbach eine umfangreiche Maßnahme zur Ertüchtigung des Stromnetzes durch. Im Zuge der Arbeiten werden neue Mittelspannungs- sowie Niederspannungskabel verlegt.
Von dieser Baumaßnahme ist unter anderem die Straße „Am Küppel“ betroffen. Um die Kabel unter der „Sinn“ hindurchführen zu können, ist eine Spülbohrung erforderlich. Hierfür müssen Baugruben erstellt werden, die während der Dauer der Spülbohrung (ca. eine Woche) geöffnet bleiben müssen.
Daraus ergibt sich folgender Zeitplan für die Verkehrsführung:

  • Vollsperrung der Straße „Am Küppel“ (Hausnummer 1-13): 03.09.–12.09.2025
  • Halbseitige Sperrung zur Fortführung der Kabelverlegearbeiten: 12.09.–02.10.2025

Eine entsprechende Umleitung wird eingerichtet. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden von der Bayernwerk Netz GmbH direkt informiert.
Die Gemeindeverwaltung  und die Bayernwerk Netz GmbH bedanken sich bereits jetzt für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und sind bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Vermessungsarbeiten im Markt Wildflecken im Rahmen des Sturzflutrisikomanagements

Die Firma Schmechtig Vermessung GmbH ist mit den Vermessungsarbeiten zum Sturzflutrisikomanagement im Markt Wildflecken beauftragt.
Der Vermessungstrupp wird im Zeitraum vom 1. bis 18. September in unserem Gemeindegebiet tätig sein. Dabei ist es erforderlich, einige Vermessungspunkte auch auf Privatgrundstücken einzumessen.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung für diese Arbeiten. Die Vermessung dient dem Schutz unserer Gemeinde und trägt wesentlich zur Planung von Maßnahmen im Hochwasserschutz bei.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung selbstverständlich zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Matthias Helfrich, Leiter Bauverwaltung; Tel: 09745 9151-15.

Neue Informationsseite zur Kläranlage

Ab sofort steht eine eigene Unterseite zur Verfügung, die umfassend über den geplanten Neubau der Kläranlage informiert. Dort sind der Bauzeitenplan, die Finanzierung, eine Musterberechnung des Verbesserungsbeitrags, bereits veröffentlichte Unterlagen, eine Bildergalerie sowie aktuelle Meldungen zum Projekt zu finden.
Die Informationsseite wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
👉 Zur Infoseite Kläranlage

Gemeindearchiv – Ihre Schätze aus der Vergangenheit sichern und bewahren

Besitzen Sie alte Briefe, Urkunden oder Zeitdokumente, die Ihnen am Herzen liegen, für die Sie jedoch keinen Platz oder keine Verwendung mehr haben?
Dann lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese wertvollen Erinnerungsstücke erhalten bleiben!
Unser Gemeindearchiv bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Schätze sicher zu bewahren. Unsere Archivkraft unterstützt Sie gerne dabei: Sie kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und hilft vor Ort dabei, auszuwählen, welche Dokumente bewahrt werden sollen und können.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Susanne Karges
📞 0173 / 2628655
✉️ susanne.karges@bad-brueckenau.de

Zögern Sie nicht – helfen Sie mit, Geschichte lebendig zu halten!

Bekanntmachung des Marktes Wildflecken

Bekanntmachung des Marktes Wildflecken
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“

Der Marktgemeinderat des Marktes Wildflecken hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 den Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ in der Fassung vom Juli 2025 gebilligt. Zudem wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ ist das Erfordernis, den Bebauungsplan an den aktuellen Stand der Planung anzupassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Verkehrsführung sowie bereits erteilter Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans haben sich Anpassungsbedarfe ergeben.
Ziel der Erweiterung des Bebauungsplans ist es, der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken für neues Wohnen nachzukommen und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Arrondierung der vorhandenen Siedlungsflächen auszuweisen. Es sollen hochwertige Flächen zur Etablierung neuer Angebote für individuelles Wohnen geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere eine gute Anbindung an die bestehenden Siedlungseinheiten und eine qualitätvolle Einbindung in die landschaftlichen Strukturen sowie eine attraktive Gestaltung des Ortsrandes gesichert werden. Der Geltungsbereich kann dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.
Die Planunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“
  • Begründung inkl. Umweltbericht zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  • Baugrundgutachten
  • Merkblatt „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen“ des LfU Bayern (August 2016)

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Hinweis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB: Verfügbare umweltbezogene Informationen Im Rahmen der Beteiligung für das Bebauungsplanverfahren liegen umweltbezogene Informationen in Form eines Umweltberichts (siehe Begründung) und Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; Anlage 1) vor. Die darin behandelten Umweltthemen werden nachfolgend zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert.
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung:

  • Wirkungen des Vorhabens
  • Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
  • Bestand sowie Betroffenheit der Arten

Umweltbericht:

  • Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltvoraussetzungen einschl. der Prognose bei Durchführung der Planung
    • Schutzgut Boden und Fläche
    • Schutzgut Klima/Luft
    • Schutzgut Wasser
    • Schutzgut Tiere und Pflanzen
    • Schutzgut Mensch (Erholung, Immissionen)
    • Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild
    • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen
  • Prognose (bei Nichtdurchführung der Planung)
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
  • Alternative Planungsmöglichkeiten
  • Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten
  • Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Hinweis: Sämtliche umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die vollständigen umweltbezogenen Unterlagen (insb. Umweltbericht und Artenschutzrechtliche Beurteilung) werden im Zuge der öffentlichen Auslegung vollständig veröffentlicht und zur Einsicht bereitgestellt.

Stellungnahmen können in der Zeit vom

28.07.2025 bis einschließlich 01.09.2025

in der Bauverwaltung des Marktes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 1.5, während der üblichen Dienststunden (Hinweis: Die allgemeinen Dienstzeiten sind jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00) gemäß § 3 BauGB mündlich zur Niederschrift, schriftlich oder elektronisch (E-Mail: info@wildflecken.de) abgeben werden. Beachten Sie bitte, dass die Gemeindeverwaltung während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die auszulegenden Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich auch im Internet auf der Homepage der Marktes Wildflecken

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt sowie im zentralen Internetportal des Landes Bayern gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB unter:

  • https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

zur Einsicht veröffentlicht.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Wildflecken deren Inhalt nicht bereits kennt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben erfolgt, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren finden Sie unter dem Link zu den Planunterlagen.

Diese Bekanntmachung erfolgt hiermit ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Wildflecken, 23.07.2025

Markt Wildflecken

Gerd Kleinhenz, Erster Bürgermeister

1. Änderung und Erweiterung Oberer Kapellenweg_Begründung_Vorentwurf kompr
Änderung und Erweiterung Oberer Kapellenweg_Vorentwurf
Baugrundgutachten
Merkblatt_LfU_Luft-Waermepumpen
Anlage1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Ferienprogramm 2025

Ferienprogramm 2025 – Spiel, Spaß und Abenteuer!

Der Sommer steht vor der Tür – und mit ihm jede Menge spannende Aktionen für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde! Auch in diesem Jahr haben die Gemeindejugendarbeit sowie Vereine und Institutionen wieder ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für die Sommerferien auf die Beine gestellt.
Ob Basteln, Sport, Ausflüge, Kreativ-Workshops oder spannende Tage mit der Feuerwehr und dem Schützenverein – für jeden Geschmack ist etwas dabei! Gemeinsam wollen wir den Kindern und Jugendlichen unvergessliche Ferientage bieten, voller Erlebnisse, neuer Freundschaften und ganz viel Spaß.
Ein großes Dankeschön gilt allen Mitwirkenden, die sich mit viel Engagement und tollen Ideen eingebracht haben – sei es bei der Planung oder Durchführung der einzelnen Programmpunkte.
📄 Das komplette Ferienprogramm 2025 hier zum Download: 2025_Ferienprogramm
📌 Wer lieber etwas in der Hand hält: Das Programmheft liegt im Bürgerbüro zur kostenlosen Mitnahme aus.
Wir freuen uns auf viele neugierige, aktive und abenteuerlustige Teilnehmer – und wünschen allen Familien eine erholsame und fröhliche Ferienzeit!

„Vergessene Dörfer“ – Ausstellung im Haus der Schwarzen Berge

Die Wanderausstellung „Vergessene Dörfer“ ist derzeit im Haus der Schwarzen Berge in Oberbach zu sehen – und lädt bis Anfang September zu einer eindrucksvollen Reise in die Vergangenheit ein. Nach Stationen im gesamten Landkreis und den angrenzenden Regionen macht die Ausstellung wieder in unserer Gemeinde Halt.
Im Mittelpunkt stehen die Orte, die in den 1930er Jahren dem Truppenübungsplatz Wildflecken weichen mussten. Adamshof, Altglashütten mit Wiesenhaus, Haus Franken und Harfenmühle, Auersberghöfe, Dörrenberg, Ebertshof, Fuchsmühle, Heinrichshof, Neuglashütten, Reußendorf, Rothenrain mit Disbachmühle und Disbachhof, Sarahof, Schmelzhof, Silberhof, Werberg – sie alle wurden abgesiedelt, die Bewohner umgesiedelt, das einstige Leben ausgelöscht.
Die Ausstellung dokumentiert eindrucksvoll die Geschichte dieser untergegangenen Dörfer und ihrer Menschen. Mit viel Engagement haben Matthias Elm (†) aus Speicherz und Walter Kömpel aus Oberbach über Jahre hinweg historische Quellen, Fotos und Zeitzeugenberichte gesammelt. Gemeinsam mit Marion Stephan hat Walter Kömpel die Ausstellung kuratiert und gibt sein Wissen nun auch im Rahmen von Führungen weiter.

Führungen im Juli und August
Vom 13. Juli bis 31. August finden an den Sonntagen jeweils um 10:00 Uhr öffentliche Führungen durch die Ausstellung statt – begleitet von Walter Kömpel und Marion Stephan. Sie geben einen vertieften Einblick in die Hintergründe der Absiedlung, die Lebensweise in den verschwundenen Dörfern und die bis heute spürbaren Auswirkungen.
Ein Besuch lohnt sich – für alle, die sich für die Geschichte unserer Heimat interessieren und nicht vergessen wollen, was einst war.

Das Buch zur Ausstellung „Ein Blick zurück – Vergessene Dörfer rund ums Dammersfeld“ ist weiterhin im Bürgerbüro erhältlich.

Neues aus der Gemeindejugendarbeit

Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)

Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich!

Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert.
Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben.
Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr.

Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben. 

Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.

Der TrÜbPl-Kommandant

An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.

Aushänge der Gefahrenbereiche sind zu beachten!!
ggf. sind die zuständigen Revierleiter zu kontaktieren

21.08.25 0600-2130
22.08.25 0600-2130
25.08.25 0700-0130
26.08.25 0700-1630
27.08.25 0700-0130
28.08.25 0700-1630
29.08.25 0700-1230
01.09.25 0700-1630
02.09.25 0700-0030
03.09.25 0700-0030
04.09.25 0700-1630
05.09.25 0700-1230
08.09.25 0700-1630
09.09.25 0700-0030
10.09.25 0700-1630
11.09.25 0700-2330
12.09.25 0700-1230
15.09.25 0700-1630
16.09.25 0700-0030
17.09.25 0700-0030
18.09.25 0700-1630
19.09.25 0700-1430

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