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Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde

Aktion saubere Landschaft am 1.4.23 "Wildflecken räumt auf!"

Am Samstag, den 1. April 2023 findet in allen Ortsteilen die Aktion „Saubere Landschaft“ statt.

Hierzu sind alle Vereine, Organisationen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich eingeladen.

Treffpunkt ist um 10:00 Uhr
in Wildflecken am Rathausplatz
in Oberwildflecken am Pfarrer-Otto-Denk-Platz
in Oberbach am Pfarrheim

Bitte helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber zu halten und wie immer gilt: Je mehr helfen, desto schneller sind wir fertig.
Im Anschluss an unsere Reinigungsaktion lade ich alle Helferinnen und Helfer zu einer gemeinsamen Brotzeit ein.

Ich freue mich auf Ihr Kommen!
Gerd Kleinhenz
1. Bürgermeister

 

Offene Ganztagsschule Wildflecken; Stellenausschreibungen

Stellenausschreibung: Leitung der Schulkindbetreuung in Wildflecken
Die Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH verantwortet das Angebot der Offenen Ganztagsbetreuung an der Schule in Wildflecken. Hierfür suchen wir zum 01. September 2023 eine pädagogische Fachkraft als Leitung vor Ort.
In der Ganztagsbetreuung sind Sie verantwortlich für die Begleitung der Hausaufgabenzeit (keine Nachhilfe!) sowie für die Gestaltung altersgemäßer Freizeitangebote. Zudem fallen organisatorische Aufgaben im Kontakt zu Schule und Eltern an.
Die Arbeitszeit beträgt 14 Std./Woche, in der Regel Montag bis Donnerstag im Zeitfenster zwischen 13.00 und 16.00 Uhr.
Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter www.kolping-bildung-schweinfurt.de/stellenangebote.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an personal.kbz-sw@kolping-bildung-schweinfurt.de.
Fragen beantwortet Ihnen gerne die pädagogische Gesamtleitung, Tamara Schneider, unter der Rufnummer 09721 7883751.

Stellenausschreibung: Schulkindbetreuung in Wildflecken
Die Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH verantwortet das Angebot der Offenen Ganztagsbetreuung an der Schule in Wildflecken. Hierfür suchen wir zum 01. September 2023 engagierte Mitarbeitende. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen von Quereinsteigenden an. In der Ganztagsbetreuung sind Sie verantwortlich für die Begleitung der Hausaufgabenzeit (keine Nachhilfe!) sowie für die Gestaltung altersgemäßer Freizeitangebote.
Die Arbeitszeit beträgt 12 Std./Woche, in der Regel Montag bis Donnerstag im Zeitfenster zwischen 13.00 und 16.00 Uhr.
Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter www.kolping-bildung-schweinfurt.de/stellenangebote.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an personal.kbz-sw@kolping-bildung-schweinfurt.de.
Fragen beantwortet Ihnen gerne die pädagogische Gesamtleitung, Tamara Schneider, unter der Rufnummer 09721 7883751.

Öffentliche Grenzbegehung am 22.04.2023

Der Bürgermeister und die Feldgeschworenen laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Grenzbegehung ein.
Unterstützt werden sie von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter.
Begangen werden Grenzteile der Gemarkung Wildflecken, Oberweißenbrunn, Frankenheim und Haselbach.

Termin: → → → 22.04.2023

Beginn: → → → 10:00 Uhr

Bekleidung: → Festes Schuhwerk, Wanderbekleidung, Wanderstöcke.

Treffpunkt: → →Östliche Einfahrt der Florian-Geyer-Straße, an der → → → → → → → → Umgehungsstraße.

Ende: → → → ca. 13:30 Uhr am Schützenhaus in Oberwildflecken. Hier wird auch für das leibliche Wohl gesorgt.

i.A. Walter Vorndran
Obmann der Feldgeschworenen

 

Tag der Ausbildung am 06. Mai 2023 in Bad Brückenau

Rhönallianz zeigt berufliche Perspektiven in der Region

Am Samstag, dem 6. Mai 2023, von 10:00 bis 15:00 Uhr, findet zum 6. Mal in der Georgi-Kurhalle Bad Brückenau die regionale Ausbildungsbörse der ILE-Brückenauer Rhönallianz statt. Am „Tag der Ausbildung“ erhalten 27 heimische Unternehmen aus dem Gebiet des ehemaligen Altlandkreises die Möglichkeit, ihre Praktikums- und Ausbildungsangebote sowie duale Ausbildungs- und Studienkombinationen vorzustellen. Dabei gibt es an den Informationsständen der Aussteller Vorführungen, Informationen zu den Anforderungen der Ausbildungsstellen und Berufsbilder sowie Mitarbeiter, die über ihre eigene Ausbildung berichten. Die Ausbildungsbörse bietet eine gute Möglichkeit, offene Stellen an geeignete Bewerber zu vermitteln. So wurde sie inzwischen für viele Ausbildungsbetriebe zu einer bewährten Veranstaltung. Die organisatorische Durchführung des Tages übernimmt die Tourist Information Bad Brückenau. Eine Gebühr für die Aussteller fällt dabei nicht an.

Der „Tag der Ausbildung“ ist eine Maßnahme zur Verbesserung der regionalen Lebensbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit der angesiedelten Unternehmen und dient so auch der Zukunftssicherung der Region. Damit passt er sehr gut in die selbstgesteckten Ziele der interkommunalen Zusammenarbeit der ILE-Brückenauer Rhönallianz zur Stärkung des ländlichen Raums. Durch die Unternehmenspräsentationen erhalten interessierte Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften die Möglichkeit, sich konzentriert und umfassend über die örtlichen Ausbildungsberufe zu informieren. Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall für alle, die sich noch in der Orientierungsphase über ihre berufliche Zukunft befinden.

Straßenverkehrsbehörde; Anträge online erledigen

 

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Gemäß §50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in   §44 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Im Hinblick auf die am 08.10.2023 stattfindende Landtags- und Bezirkstagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach §50 Abs. 5 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich.
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns ich wie folgt in Verbindung setzen.

Markt Wildflecken, Bürgerbüro EG1
Tel.-Nr. 09745 9151-21 Fax-Nr. 09745 9151-25
Email: info@wildflecken.de
www.buergerserviceportal.de/bayern/wildflecken

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag:                                              13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Tragkraftspritzenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Oberbach zu verkaufen

   
Der Markt Wildflecken hat im letzten Jahr für die Freiwillige Feuerwehr Oberbach ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) als Ersatz für ein Tragkraftspritzenfahrzeug (Baujahr 1992) beschafft. Deshalb bietet der Markt Wildflecken das nachstehende Feuerwehrfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Oberbach zum Verkauf an.

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)
Ohne Beladung und ohne Funkausrüstung
Fahrgestell: Mercedes Benz
Kraftstoffart: Benzin
Leistung: 77 kW
Erstzulassung: 1992
Kilometerstand: 12.000 km

Das Feuerwehrfahrzeug wird gegen Höchstgebot verkauft.
Bei Interesse richten Sie das Angebot bitte schriftlich bis zum 17.04.2023 an den Markt Wildflecken.

Markt Wildflecken, Rathausplatz 1, 97772 Wildflecken
Tel.: 09745/9151-0
Fax: 09745/9151-25
E-Mail: info@wildflecken.de

Für Rückfragen stehen wir unter oben genannten Kontaktdaten gerne zu Verfügung.

 

Stellenausschreibung; pädagogische Fachkraft (m/w/d) für Hort gesucht

Die Katholische Kirchenstiftung Wildflecken sucht für die Jugend- und Kindertagesstätte „Arche Noah“ zum 01.09.2023
eine pädagogische Fachkraft (m/w/d)
in Teilzeit am Nachmittag mit 10 – 12 Wochenstunden

Das Arbeitsverhältnis ist zunächst bis zum 31.08.2024 befristet.
Eine Weiterbeschäftigung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in Aussicht gestellt.
Die Vergütung erfolgt nach AVR-Caritas mit den üblichen Sozialleistungen.

Bei Interesse senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 30.04.2023 an:
Hort „Arche Noah“
Reußendorfer Str. 27
97772 Wildflecken
oder per E-Mail an:
arche-noah@kirche-sinngrund.de

Fragen beantwortet Ihnen gerne die Hortleitung, Frau Barbara Kleinhenz, unter der Rufnummer (09745) 930 00 44.

 

 

Schöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2029 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Bis 06. April besteht die Möglichkeit, sich selbst um das Amt des Schöffen zu bewerben oder hierfür geeignete Personen vorzuschlagen.
Das hierfür erforderliche Bewerbungsschreiben erhalten Sie hier.
Vorschläge können beim Markt Wildflecken, Rathausplatz 1, 97772 Wildflecken, 1. Stock, Zimmer 1.3, eingereicht werden.

Regierung v. Unterfranken; Einladung zum Runden Tisch für die Natura 2000-Gebiete

Regierung von Unterfranken, Höhere Naturschutzbehörde: 
Einladung zum Runden Tisch für die Natura 2000-Gebiete 5526-371 (FFH) und 5526-471 (SPA) „Bayerische Hohe Rhön“ (Teilgebiet Landkreis Bad Kissingen außerhalb Truppenübungsplatz Wildflecken) 

„Natura 2000“ ist ein europaweites Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensräume und Arten. Dieses Netz besteht aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA). In Managementplänen werden die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung dieser wertvollen Ausschnitte unseres europäischen Naturerbes dargestellt.
Zur Erstellung des Managementplans für das FFH-Gebiet sowie für das SPA-Gebiet „Bayerische Hohe Rhön“ (Teilgebiet Landkreis Bad Kissingen außerhalb Truppenübungsplatz Wildflecken) wurden von Planungsbüros im Auftrag der Regierung von Unterfranken sowie von der Forstverwaltung Kartierarbeiten zu den vorkommenden Arten, Lebensräumen und Schutzgütern durchgeführt, die jetzt abgeschlossen sind. Um alle Beteiligten in die Planungen einzubeziehen, werden an einem „Runden Tisch“ die Ergebnisse der Kartierungen vorgestellt und die geplanten Erhaltungsmaßnahmen miteinander besprochen.
Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns. Für private Grundstückseigentümer und Flächennutzer ist die Umsetzung der Maßnahmen jedoch freiwillig. Besonders wertvolle Flächen sollen im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit den Eigentümern bzw. Bewirtschaftern naturverträglich gepflegt und somit langfristig erhalten werden. Der „Runde Tisch“ gibt allen Beteiligten – Grundstücksbesitzern bzw. -pächtern, den Gemeinden, Verbänden, Fachbehörden und allen Interessierten – die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen.
Die Veranstaltung wird von der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, organisiert. 
Alle Grundstückseigentümer und -pächter sowie sonstige Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen!
Datum: Dienstag, 28.03.2023
Beginn: 14:00 Uhr
Ort: PGZ Waldfenster Frankenstraße 1, 97705 Burkardroth
Der Entwurf des Fachgrundlagen- und Maßnahmenteils des Managementplans kann etwa zwei Wochen vor dem Runden Tisch auf der Website der Regierung von Unterfranken www.regierung.unterfranken.bayern.de  unter >> Aufgaben / Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Naturschutz / Natura 2000-Gebiet; Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen eingesehen und heruntergeladen werden.
Am Runden Tisch besteht dann die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bestands- und Maßnahmenkarten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ruck (E-Mail: pia.ruck@reg-ufr.bayern.de oder Tel.: 0931/380-1174) oder Herrn Berg (E-Mail: matthias.berg@reg-ufr.bayern.de oder Tel.: 0931/380-1168), Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken.

Schäden oder Störungen an Straßenlampen über Smartphone melden

Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App an den Markt Wildflecken gemeldet werden.
Die Web-App erreichen Sie direkt über den untenstehenden Link oder durch Scannen des QR-Codes.
Zur leichteren Verwendung kann die Web-App als Lesezeichen gespeichert oder auf dem Homescreen des Smartphones abgelegt werden.

QR-Code:

Link: https://energieportal.bayernwerk.de/schadensmelder/reporting/09672163

Das Melden von Straßenbeleuchtungsschäden erfolgt ganz einfach über die Auswahl der Brennstellennummer, die auf jedem Lampenmasten aufgeklebt ist, sowie der Nennung eines Schadenstypens.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die defekte Lampe über die Kartenfunktion auszuwählen. Haben Sie auf Ihrem Smartphone die GPS-Funktion aktiviert, wird Ihnen der Standort der Straßenlampe direkt in der Karte angezeigt.
Nachdem die Meldung bei, Markt Wildflecken eingegangen und geprüft ist, wird diese umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ihre optional eingegebenen persönlichen Daten werden nur für eventuelle Rückfragen zu Ihrer Meldung verwendet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Straßenbeleuchtungs-Störungsmeldungen zu den üblichen Bürozeiten gelesen werden.
Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie umgehend den zuständigen Netzbetreiber telefonisch informieren.
Störungsnummer Strom: 0941-28 00 33 66

Zusätzlich können Sie auch andere Schäden (z.B. Straßenschäden, defekte Parkbank u.a.) mittels Fotomeldung direkt über die Web-App an den Markt Wildflecken senden.

 

Halteverbot im Bereich der Schulbushaltestelle Sinntalschule

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt der Markt Wildflecken als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO und § 24 StVG folgende Anordnung:
In der Reußendorfer Straße im Bereich der Schulbushaltestelle der Sinntalschule werden die Verkehrszeichen Absolutes Halteverbot-Anfang (283-10) und Absolutes Halteverbot-Ende (283-20) ab dem 09.01.2023 angeordnet.
Diese Anordnung wird mit deren Aufstellung wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 24 StVG i.V.m. § 17 OWiG geahndet.

Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen

 

Bayer. Landesamt für Steuern - Checkliste für Grundsteuererklärung

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten.
Die Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.

Checkliste Grundsteuererklärung

 

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuer-/Feststellungserklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen. Hierzu erhalten Sie ab April 2022 ein gesondertes Informationsschreiben der bayerischen Steuerverwaltung.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit-)Eigentümerin eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, dann werden Sie vom bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 aufgefordert, eine Erklärung über die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022 abzugeben. Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 30. April 2023
elektronisch über das Portal ELSTER (www.elster.de) abgegeben werden.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuer-/Feststellungserklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier beim Finanzamt Bad Kissingen einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 01. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder bei der Gemeindeverwaltung.
Die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden wie bisher mit dem Ertragswert bewertet.
Bei Grundstücken die der Grundsteuer B unterliegen, setzt das Bayerische Grundsteuergesetz ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Entscheidend sind nur die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung. Der Wert des Grundstücks und damit auch der Bodenrichtwert spielt dabei keine Rolle.
Für die Grundsteuer B werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Fläche des Grund- und Bodens 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm.
Diese Beträge werden mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Dieser beträgt grundsätzlich 100 Prozent. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 Prozent (Grundsteuermesszahl damit 70 Prozent) gewährt
Vorab können bereits folgende Angaben durch Sie erhoben bzw. ermittelt werden:
Grundangaben:
– Aktenzeichen: Sie finden das Aktenzeichen, bisher auch „Einheitswert Aktenzeichen“, „EW-Az.“ oder ähnlich genannt, auf Ihrer Einheitswertbescheiden des Finanzamts oder Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden Ihrer Kommune.
– Lage des Grundstücks, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort
– Eigentümerinnen und Eigentümer: Es sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Adressdaten zu erklären
Angaben zum Grundstück:
Es werden folgende Informationen aus den Grundbuchauszug benötigt:
Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil
Wohnfläche von Gebäuden:
Bei reinen Wohngebäuden ist nur die Wohnfläche (Innenmaße) zu erklären. Die Fläche des Arbeitszimmers gehört zur Wohnfläche
Nutzungsfläche von Gebäuden:
Zur Nutzungsfläche zählen insbesondere Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (Werkstätte, Büroräume, …) oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnfläche sind. Die Information zur Nutzungsfläche finden Sie zum Beispiel in Ihren Bauunterlagen oder Ihrem Kaufvertrag 

Was gehört zur Wohnfläche?
Die Ermittlung dieser Flächen ersehen Sie aus Ihrem Bauantrag (Wohnflächenberechnung), falls nicht vorhanden, müssen diese Flächen von Ihnen herausgemessen werden.

Raum Wohnfläche (Innenmaße)
Dachboden, Keller Keine Wohnfläche, sofern nicht zu Wohnzwecken ausgebaut
Bad, Esszimmer, Wohnzimmer, Zimmer, Flur, Hauswirtschaftsraum, Abstellraum innerhalb der Wohnung Wohnfläche
Balkone, Loggien und Terrassen 25%
Treppe Bei mehr als 3 Stufen: keine Wohnfläche, Treppe wird abgezogen
Bei weniger als 3 Stufen: 100% Wohnfläche
Fenster- und Türnischen Zählen nur, wenn sie bis zum Boden reichen und sie mindestens 13 Zentimeter oder mehr tief sind
Wintergärten, Schwimmbäder Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50%
Wenn sie beheizt sind: 100%
Schornsteine, Pfeiler, Säulen Zählen nicht zur Wohnfläche, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt

       

Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig.

Meldungen zum Coronavirus

Landkreises Bad Kissingen: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Regierung von Unterfranken: Informationen für Unternehmen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und SozialesInformationen für Eltern

Bayerisches Staatsministerium des Innern, Sport u. Integration: Newsletter, aktuelle Regelungen…

Schnelltest Möglichkeiten: Corona-Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis

meinOrt-App - Eine neue App für unseren Ort

Keine Neuigkeiten mehr verpassen

Neues aus unserer Gemeinde und der Verwaltung – ständige Aktualisierung hält Sie immer auf dem Laufenden.
Nicht nur in Zeiten der Coronakrise sind Informationen schnelllebig: Was an einem Montag noch aktuell war, ist am Wochenende vielleicht schon überholt. Damit zeitnah relevante, lokale Entwicklungen und Ereignisse zur Verfügung gestellt werden können, nutzt der Markt Wildflecken ab sofort die meinOrt-App der Linus Wittich Medien KG.
Die meinOrt-App ist der alltagstaugliche Begleiter für das Leben in der Gemeinde. Sie finden dort zahlreiche Informationen rund um Ihre Heimat.
Unternehmen und Vereine können sich hier bestens präsentieren. Der Basiseintrag ist kostenlos und beinhaltet viele Informationen wie Öffnungszeiten, Foto und Kurzprofil.
Gleichfalls sind Inhalte aus dem Mitteilungsblatt „Wildfleckener Nachrichten“ genauso integriert.
Nutzen Sie die meinOrt-App und laden Sie diese kostenlos für Ihr Smartphone herunter.

Apple App Store: Google Play Store:

Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)

An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleich-zeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.

29.03.23 0700-1830
30.03.23 0700-1830
31.03.23 0700-1730
03.04.23 0700-1830
04.04.23 0700-1830
05.04.23 0700-1830
06.04.23 0700-1830
07.04.23 0700-1830
11.04.23 0700-1830
12.04.23 0700-1830
13.04.23 0700-1830
14.04.23 0700-1830