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Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde

Brückenauer Rhönallianz - Regionalbudget 2026

Mit dem Regionalbudget wurde im Jahr 2020 ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum eingeführt. Die Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) und die Interkommunalen Allianzen unterstützen damit Bürger, Vereine, Organisationen und Gemeinden bei der Umsetzung von Kleinprojekten. 
Auch für 2026 können Förderungen für Kleinprojekte beantragt werden. Die Brückenauer Rhönallianz ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen auf. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR brutto nicht übersteigen und die folgenden Ziele verfolgen: 

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.

Nicht gefördert werden können z. B. Laufende Kosten, Ersatzbeschaffungen die keine wesentlichen Verbesserungen bringen, Personalkosten oder Eigenleistungen.

Für alle Projekte stehen 75.000 € Fördermittel des ALE Unterfranken (90%) und der Brückenauer Rhönallianz (10%) zur Verfügung. Die Auswahl trifft ein Entscheidungsgremium, für das je ein Vertreter der acht Allianzgemeinden berufen wurde. Kriterien sind z. B. die Unterstützung des interkommunalen Gedanken und neue innovative Ansätze. Aber auch Beiträge zum Erhalt dörflicher Strukturen, zum Erhalt der Lebensqualität, zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Wertevermittlung für Tradition und Brauchtum werden bewertet.

Die Projektanfragen können bis einschließlich 12. Januar 2026 eingereicht werden. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 komplett abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muß bis 01.10.2026 bei der ILE eingereicht werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf vor einer Förderzusage nicht begonnen werden.

Wichtige Änderungen seit 2025

Förderhöhen und Beschränkungen
Kleinprojekte werden künftig brutto gefördert (Ausnahme Kleinprojektträger hat Vorsteuerabzugsberechtigung), d. h. 
Kleinprojekt = Gesamtkosten nicht höher als 20.000 € brutto.
Steuernummer / Meldung an die Finanzämter
Die ILE-Brückenauer Rhönallianz ist zur Mitteilung der ausgezahlten Förderbeträge an die Finanzbehörde verpflichtet. Dies gilt nur bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine) oder Personengesellschaften. Daher ist eine Auszahlung der Förderung künftig nur noch mit Angabe einer gültigen Steuernummer möglich!
Zuschüsse Dritter 
können zugelassen werden, solange alle erhaltenen Zuwendungen addiert, die förderfähigen Ausgaben für das Kleinprojekt nicht übersteigen (d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht).

Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Brückenauer Rhönallianz: https://www.brueckenauer-rhoenallianz.de/seite/819523/regionalbudget-2026.html

 

Brückenauer Rhönallianz - Kleinbus für 9 Personen jetzt im Carsharing nutzen

In der ILE-Brückenauer Rhönallianz gibt es jetzt ein neues Carsharing-Angebot für Gruppen, Familien und Vereine. Für bis zu 9 Personen bietet der neue Ford Transit Platz. Das Angebot wurde gemeinsam mit der Firma mikar entwickelt. Diese liefert individuelle Carsharing-Konzepte für Kommunen im ländlichen Raum, Städte und Wohnquartiere.
Diese einfache Idee begeistert immer mehr Gemeinden, Städte und Wohnbauträger. Durch die Beteiligung und Unterstützung von lokalen Mobilitätspartnern werden die Preise für den Carsharing-Nutzer gesenkt und so attraktiv gemacht.
Das Carsharing-Fahrzeug für die Bürgerinnen und Bürger der acht Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz bekommt einen festen Standort und steht „Am Gänsrain 2“ (Sinnnflutparkplatz) in Bad Brückenau zur Verfügung. Legitimierte Fahrer buchen schnell und bequem per App, nutzen das Fahrzeug und stellen es wieder an Ort und Stelle ab.

WIE FUNKTIONIERT‘S?

Schritt 1:
Vorerst bedarf es einer einmaligen Registrierung als Fahrer. Diese erfolgt schnell und einfach über die MIKAR APP. Diese können Sie sich im Apple App Store oder Google Play Store herunterladen https://apps.apple.com/de/app/mikar/id1361199550 oder https://play.google.com/store/apps/details?id=de.fleetster.mikar&hl=de&gl=US&pli=1

Schritt 2:
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten, des Führerscheins und der Hinterlegung einer Zahlungsart kann es bereits losgehen! Die Freischaltung erfolgt in Regelfall innerhalb von 2 Werktagen.

Schritt 3:
Mithilfe der MIKAR APP auf Ihrem Smartphone können Sie schnell und unkompliziert Fahrten buchen und schlüsselfrei die Öffnung des Fahrzeugs veranlassen. Papiere und Autoschlüssel liegen dann im Fahrzeug für Sie bereit. Der Parkplatz des Fahrzeuges ist sowohl in der App als auch auf unserer Website in der Karte gekennzeichnet.

Informationen & Hilfe:
Die aktuellen Preise können die Nutzer unter https://mikar.de/fahrzeuge-preise/ einsehen oder bei Buchungsanfrage direkt in der App. Alle weiteren Abläufe und Tipps können in der App oder auf unserer Website gefunden werden: https://mikar.de/so-gehts/ oder https://mikar.de/faq/. Weiterhin steht für Notfälle der mikar Chatbot 7 Tage die Woche zur Verfügung.

Hier finden Sie die Informationen im Überblick zum download: 2025_mikar_flyer_brueckenauer_rhoenallianz

Einladung zur Bürgerversammlung

Der Markt Wildflecken lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung ein.
Die Veranstaltung findet in diesem Jahr wieder in Form eines kommunalpolitischen Frühschoppens statt.
Datum: Sonntag, 23. November 2025
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: Sportheim Wildflecken
In diesem Jahr sind ALLE Ortsteile gemeinsam eingeladen.
Die Bürgerversammlung bietet allen Interessierten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und Themen in unserer Gemeinde zu informieren und in den offenen Austausch mit der Marktgemeinde zu treten.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und Ihr Interesse an der kommunalpolitischen Arbeit in Wildflecken.

Hierzu ergeht herzliche Einladung!

Hinweis zur neuen Grundsteuer 2025

Aktuell erreichen uns Nachfragen zur neuen Grundsteuer. Zahlreiche Grundstückseigentümer haben bislang noch keinen neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten. Der Grund dafür liegt häufig darin, dass die Gemeinde vom Finanzamt noch keinen Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten hat.
Dies kann verschiedene Ursachen haben – unter anderem müssen in manchen Fällen noch Einzelfragen beim Finanzamt geklärt werden. Zudem haben offenbar noch nicht alle Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtabgabe der Grundsteuererklärung vom Finanzamt Zwangsgelder oder Schätzungen vorgenommen werden können.
Daher unsere Bitte:
Sollten Sie Ihre Erklärung bislang noch nicht abgegeben haben, reichen Sie diese bitte zeitnah beim Finanzamt Bad Kissingen ein. Nur so kann das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag ermitteln und an die Gemeinde weiterleiten. 

Neue Informationsseite zur Kläranlage

Ab sofort steht eine eigene Unterseite zur Verfügung, die umfassend über den geplanten Neubau der Kläranlage informiert. Dort sind der Bauzeitenplan, die Finanzierung, eine Musterberechnung des Verbesserungsbeitrags, bereits veröffentlichte Unterlagen, eine Bildergalerie sowie aktuelle Meldungen zum Projekt zu finden.
Die Informationsseite wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
👉 Zur Infoseite Kläranlage

Gemeindearchiv – Ihre Schätze aus der Vergangenheit sichern und bewahren

Besitzen Sie alte Briefe, Urkunden oder Zeitdokumente, die Ihnen am Herzen liegen, für die Sie jedoch keinen Platz oder keine Verwendung mehr haben?
Dann lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese wertvollen Erinnerungsstücke erhalten bleiben!
Unser Gemeindearchiv bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Schätze sicher zu bewahren. Unsere Archivkraft unterstützt Sie gerne dabei: Sie kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und hilft vor Ort dabei, auszuwählen, welche Dokumente bewahrt werden sollen und können.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Susanne Karges
📞 0173 / 2628655
✉️ susanne.karges@bad-brueckenau.de

Zögern Sie nicht – helfen Sie mit, Geschichte lebendig zu halten!

Neues aus der Gemeindejugendarbeit

Plakat für Wildfleckener Weihnachtstütenaktion

Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)

Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich!

Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert.
Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben.
Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr.

Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben. 

Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.

Der TrÜbPl-Kommandant

An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.

Aushänge der Gefahrenbereiche sind zu beachten!!
ggf. sind die zuständigen Revierleiter zu kontaktieren

14.11.25   0700-1230
17.11.25   0700-2230
18.11.25   0700-2230
19.11.25   0700-1630
20.11.25   0700-1630
21.11.25   0700-1230
24.11.25   0700-1630
25.11.25   0700-1630
26.11.25   0700-1630
27.11.25   0700-1630
01.12.25   0700-1630
02.12.25   0700-2230
03.12.25   0700-2230
04.12.25   0700-1630
05.12.25   0700-1230
08.12.25   0700-1630
09.12.25   0700-2230
10.12.25   0700-1630
11.12.25   0700-1630
12.12.25   0700-1230

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