Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Öffentliche Marktgemeinderatssitzung am Montag, 26.01.2026
Am Montag, 26.01.2026 um 19:30 Uhr findet eine Sitzung des Marktgemeinderates mit folgender Tagesordnung statt.
1. Vereidigung von Frau Christina Szczesniak als nachrückende Marktgemeinderätin
2. Kriegerdenkmal Oberwildflecken; Umgestaltung des Umfeldes am Kriegerdenkmal; Vorstellung der Idee zur Aufstellung von Skulpturen durch Gerwin Kellermann
3. Öffentliche Informationen
Markt Wildflecken
Gerd Kleinhenz
1. Bürgermeister
Grundsteuer - Anzeige von Änderungen
Für jedes Grundstück sowie für jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird Grundsteuer erhoben. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 festgestellt.
Ändert sich nach diesem Stichtag etwas am Grundbesitz (z. B. durch bauliche Maßnahmen, Nutzungsänderungen oder Eigentumswechsel), sind Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzlich verpflichtet, diese Änderungen unaufgefordert dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Eine gesonderte Aufforderung durch das Finanzamt erfolgt nicht. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die gemeldeten Änderungen auf die Höhe der Grundsteuer auswirken.
Wie Änderungen korrekt angezeigt werden können, erläutert das Bayerische Landesamt für Steuern in einem entsprechenden Flyer zur Grundsteuer – hier finden Sie den Flyer: Flyer Grundsteuer-Anzeige von Änderungen
Hilfestellungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung und der Änderungsanzeige sowie weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Bekanntmachung: Abwesenheit des Bürgermeisters
In der Zeit vom 29. Januar – 27. Februar 2026 wird 1. Bürgermeister Gerd Kleinhenz wegen eines REHA-Aufenthaltes durch 2. Bürgermeister Wolfgang Illek vertreten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Kommunalunternehmen Landkreis Bad Kissingen - Information
Platz machen für die Müllabfuhr – So helfen Sie mit
Damit die Müllabfuhr zuverlässig arbeiten kann, braucht sie vor allem eines: genug Platz. Enge Straßen, parkende Autos, Baustellen oder Schnee erschweren die Abfuhr immer wieder. Die Kommune und das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Enge Straßen und Gassen
Bitte achten Sie am Abfuhrtag darauf, dass Müllfahrzeuge problemlos durch Ihre Straße fahren können. Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass genügend Platz bleibt. In sehr engen oder kurzen Gassen kann eine Durchfahrt nicht möglich sein. In diesen Fällen müssen die Abfalltonnen an einem zentralen Sammelplatz bereitgestellt werden. Wo dieser liegt, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Da es durch Engstellen zu Verzögerungen kommen kann, stellen Sie Ihre Tonnen bitte spätestens ab 6.00 Uhr bereit.
Baustellen, Hindernisse und Straßensperrungen
Baustellen oder kurzfristige Straßensperrungen – zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch – können dazu führen, dass die Müllabfuhr bestimmte Bereiche nicht anfahren kann. In diesen Fällen werden Sammelstellen eingerichtet. Bitte stellen Sie Ihre Tonnen an dem jeweils nächsten öffentlichen Platz vor der Baustelle oder Sperrung bereit. Eine Leerung innerhalb des Baustellenbereichs ist leider nicht möglich.
Straßen mit Gewichtsbeschränkungen
Manche Straßen oder Brücken dürfen von schweren Müllfahrzeugen nicht befahren werden. Ist eine Zufahrt nicht möglich, können die Tonnen dort nicht direkt geleert werden. Gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern werden passende Sammelplätze festgelegt und bekannt gegeben.
Wendehämmer und Wendeschleifen freihalten
Damit Müllfahrzeuge sicher wenden können, müssen Wendehämmer und Wendeschleifen frei von parkenden Autos und Hindernissen sein. Sind diese blockiert, kann die Müllabfuhr die Straße nicht anfahren.
Winterdienst nicht vergessen
Nicht geräumte oder vereiste Straßen können dazu führen, dass die Müllabfuhr Ihre Straße nicht erreichen kann. Ein rechtzeitiger Winterdienst durch Anlieger und Kommune hilft, die Abfuhr auch bei Schnee und Eis sicherzustellen. Witterungsbedingt kann es dennoch zu Verzögerungen kommen.
Gemeinsam für eine reibungslose Abfuhr
Die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Beitrag für eine funktionierende Abfallentsorgung. Bei Fragen oder besonderen Situationen bietet das Kommunalunternehmen auch gemeinsame Vor-Ort-Termine zur Klärung an.
Kontakt
Disposition Müllabfuhr
E-Mail: dispo@ku-kg.de
Telefon: 0971-801 8870 oder 0971-801 8871
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Bekanntmachung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wildflecken (BGS-EWS) vom 26.11.2025
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025, aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, zum 01.01.2026 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Der Inhalt der Satzung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen, Nr. 25 vom 12.12.2025 amtlich bekanntgemacht.
Die Satzung kann im Rathaus des Marktes Wildflecken während der allgemeinen Dienstzeiten oder auf der Homepage des Marktes Wildflecken unter www.wildflecken.de/satzungen eingesehen werden.
Bekanntmachung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wildflecken (BGS-WAS) vom 26.11.2025
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025, aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, zum 01.01.2026 neue eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung erlassen.
Der Inhalt der Satzung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen, Nr. 25 vom 12.12.2025 amtlich bekanntgemacht.
Die Satzung kann im Rathaus des Marktes Wildflecken während der allgemeinen Dienstzeiten oder auf der Homepage des Marktes Wildflecken unter www.wildflecken.de/satzungen eingesehen werden.
Brückenauer Rhönallianz - Kleinbus für 9 Personen jetzt im Carsharing nutzen
Diese einfache Idee begeistert immer mehr Gemeinden, Städte und Wohnbauträger. Durch die Beteiligung und Unterstützung von lokalen Mobilitätspartnern werden die Preise für den Carsharing-Nutzer gesenkt und so attraktiv gemacht.
Das Carsharing-Fahrzeug für die Bürgerinnen und Bürger der acht Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz bekommt einen festen Standort und steht „Am Gänsrain 2“ (Sinnnflutparkplatz) in Bad Brückenau zur Verfügung. Legitimierte Fahrer buchen schnell und bequem per App, nutzen das Fahrzeug und stellen es wieder an Ort und Stelle ab.
WIE FUNKTIONIERT‘S?
Schritt 1:
Vorerst bedarf es einer einmaligen Registrierung als Fahrer. Diese erfolgt schnell und einfach über die MIKAR APP. Diese können Sie sich im Apple App Store oder Google Play Store herunterladen https://apps.apple.com/de/app/mikar/id1361199550 oder https://play.google.com/store/apps/details?id=de.fleetster.mikar&hl=de&gl=US&pli=1
Schritt 2:
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten, des Führerscheins und der Hinterlegung einer Zahlungsart kann es bereits losgehen! Die Freischaltung erfolgt in Regelfall innerhalb von 2 Werktagen.
Schritt 3:
Mithilfe der MIKAR APP auf Ihrem Smartphone können Sie schnell und unkompliziert Fahrten buchen und schlüsselfrei die Öffnung des Fahrzeugs veranlassen. Papiere und Autoschlüssel liegen dann im Fahrzeug für Sie bereit. Der Parkplatz des Fahrzeuges ist sowohl in der App als auch auf unserer Website in der Karte gekennzeichnet.
Informationen & Hilfe:
Die aktuellen Preise können die Nutzer unter https://mikar.de/fahrzeuge-preise/ einsehen oder bei Buchungsanfrage direkt in der App. Alle weiteren Abläufe und Tipps können in der App oder auf unserer Website gefunden werden: https://mikar.de/so-gehts/ oder https://mikar.de/faq/. Weiterhin steht für Notfälle der mikar Chatbot 7 Tage die Woche zur Verfügung.
Hier finden Sie die Informationen im Überblick zum download: 2025_mikar_flyer_brueckenauer_rhoenallianz
Gemeindearchiv – Ihre Schätze aus der Vergangenheit sichern und bewahren
Dann lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese wertvollen Erinnerungsstücke erhalten bleiben!
Unser Gemeindearchiv bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Schätze sicher zu bewahren. Unsere Archivkraft unterstützt Sie gerne dabei: Sie kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und hilft vor Ort dabei, auszuwählen, welche Dokumente bewahrt werden sollen und können.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Susanne Karges
📞 0173 / 2628655
✉️ susanne.karges@bad-brueckenau.de
Zögern Sie nicht – helfen Sie mit, Geschichte lebendig zu halten!
Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)
Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich!
Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert.
Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben.
Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr.
Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben.
Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.
Der TrÜbPl-Kommandant
An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.
Aushänge der Gefahrenbereiche sind zu beachten!!
ggf. sind die zuständigen Revierleiter zu kontaktieren
13.01.26 0700-1630
15.01.26 0700-1630
19.01.26 0700-1630
20.01.26 0700-1630
21.01.26 0700-1630
22.01.26 0700-1630
23.01.26 0700-1630

