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Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde

Öffentliche Marktgemeinderatssitzung am 19.03.2024

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 19. März 2024 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

  1. Abwasserbeseitigung; Sanierung der Kläranlage Oberbach:
    Informationen durch das Ing.-Büro ARZ Ingenieure, Würzburg, zum Vorentwurf, Variantenvergleich, Kostenschätzung und weitere Vorgehensweise.
  2. Spielplätze; Information über den Zustand und die laufenden Sanierungen der gemeindlichen Spielplätze
  3. Informationen der Brückenauer Rhönallianz
  4. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.02.2024
  5. Verschiedenes

Anschließend findet eine nicht öffentliche Sitzung statt.

Fort mit dem Dreck

Der Winter verabschiedet sich. Dies ist Anlass für uns, Sie zu bitten uns beim „Frühjahrsputz“ unserer Straßen, Wege und Plätzen zu helfen. Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die Gemeinde eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege erlassen hat.
Nach dieser Verordnung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Fahrbahn und den Gehweg (soweit vorhanden) selbst zu reinigen.
Die Gemeinde wird zwar, wie auch in vergangenen Jahren, von einem Unternehmen die Straßen kehren lassen. Es wäre aber wünschenswert, wenn Sie vor und auf Ihrem Anwesen für Sauberkeit sorgen würden.

Keine Frühjahrsfeuer!
Immer wieder wird mit Beginn des Frühjahrs bei uns angefragt, ob pflanzliche Abfälle aus dem Garten verbrannt werden dürfen. Wie das Landratsamt Bad Kissingen der Gemeinde nochmals ausdrücklich bestätigt hat, dürfen holzige Gartenabfälle „nicht“ verbrannt werden. Die Entsorgung dieser Abfälle kann über die Biotonne oder die Ablieferung an den Sammelstellen am Feuerwehrhaus und am Haus des Gastes in Oberbach erfolgen. Diese Entsorgung an den Sammelstellen erfolgt einmal im Monat. Von der Gemeinde wird auf diese Termine hingewiesen. Es ist auch verboten, auf Baustellen Holzpaletten, Zementsäcke, Folien etc. zu verbrennen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Gemeinde nur mit Mithilfe und Rücksichtnahme aller Bürger sauberer und ansehnlicher werden kann. Für Ihr Entgegenkommen und Verständnis bedankt sich die Gemeinde bei allen, die dazu Ihren Betrag leisten, sehr herzlich.

Aktion Saubere Landschaft
„Wildflecken räumt auf!“
 
Am Samstag, den 13. April 2024 findet in allen Ortsteilen die Aktion „Saubere Landschaft“ statt. Hierzu bitten wir alle Vereine, Organisationen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung.
 
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr
  • in Wildflecken am Rathausplatz
  • in Oberwildflecken am Pfarrer-Otto-Denk-Platz
  • in Oberbach am Pfarrheim
Bitte helfen Sie an dieser Säuberungsaktion mit, damit wir uns im Jubiläumsjahr „500 Jahre Wildflecken“ von unserer besten Seite zeigen können. Und wie immer gilt: Je mehr helfen, desto schneller sind wir fertig.
Im Anschluss an unsere Reinigungsaktion lade ich alle Helferinnen und Helfer zu einer gemeinsamen Brotzeit ein.
 
Ich freue mich auf Ihr Kommen!
 
Gerd Kleinhenz
1. Bürgermeister
Pressemitteilung Bayernwerk: Straßenbeleuchtung in Wildflecken auf LED umgerüstet

Bayernwerk rüstet Straßenbeleuchtung in Wildflecken mit hocheffizienten Lampen aus – Beitrag zum Klimaschutz – 40 Tonnen CO2 weniger pro Jahr
Wildflecken: Straße für Straße zogen die Hubbühnen weiter, Monteure arbeiteten eifrig hoch oben an jeder Straßenlaterne: Im Januar/Februar 2024 modernisierte die Bayern-werk Netz GmbH (Bayernwerk) in Wildflecken die öffentliche Beleuchtung: Die bisherigen konventionellen Lampen wurden durch moderne, hocheffiziente LED – Licht emittierende Dioden – ersetzt. „Das ist eine Investition in den Klimaschutz“, informiert Christine Pfaff vom Kommunalmanagement des Bayernwerks. „Mit den neuen Leuchten spart die Gemeinde jährlich rund 92.000 Kilowattstunden Strom.“ Dadurch reduziert sich der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) um rund 40 Tonnen, wenn man den aktuellen bundesdeutschen Strommix für die Berechnung zugrunde legt. In Wildflecken rüstete das Bayernwerk insgesamt 275 Straßenleuchten um. Die Modernisierungsmaßnahme kostete rund 153.000 Euro und ist im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesumweltministerium mit einer Zuwendung von 30% gefördert.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutze vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Bürgermeister Gerd Kleinhenz lobt in diesem Zusammenhang das Engagement des bayerischen Energieunternehmens: „Das Bayernwerk setzt in Sachen Energieeffizienz sichtbare Zeichen. Das motiviert auch uns als Kommune und die Einwohnerschaft, mehr für den Klimaschutz zu tun. Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen. Hierfür sind alle gefordert. Deshalb wird die Gemeinde im nächsten Schritt, Zug um Zug, die alten Leuchten mit Betonmast erneuern und auch hier hocheffiziente LED Leuchten verbauen.“
Das Bayernwerk ist bundesweit führend in der Umrüstung öffentlicher Beleuchtung auf LED. „Wir beraten auch Kommunen, Geschäfts- und Privatkunden, wie sie bei der Beleuchtung bares Geld sparen und die Umwelt entlasten können“, so Christine Pfaff vom Kommunalmanagement des Bayernwerks weiter, „weil uns auch die Lebensqualität der nächsten Generationen am Herzen liegt und wollen mit unserem Wissen und Tun unseren Teil dafür leisten.“
Schön sparsam und lange haltbar LED sind die energiesparende und langlebige Antwort auf die Anforderungen an zeitgemäße Straßenbeleuchtungssysteme. Bereits innerhalb weniger Jahre rechnet sich die Investition in den Austausch konventioneller Leuchtmittel durch moderne LED: Sie brauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom bei vergleichbarer Helligkeit und halten um ein Vielfaches länger. Während herkömmliche Lampen für die Straßenbeleuchtung bereits nach rund 15.000 Betriebsstunden zu Ausfällen neigen, halten Leuchtdioden (LED) bis zu 100.000 Betriebsstunden. Das reduziert den Reparatur- und Wartungsaufwand signifikant. Die Hersteller moderner LED-Leuchtmittel gewähren darüber hinaus 10 Jahre Garantie auf ihre Produkte.
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Kurzprofil Bayernwerk Netz GmbH: Die Bayernwerk Netz GmbH sorgt mit rund 2.700 Mitarbeitern für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung von rund sieben Millionen Menschen in den bayerischen Regionen Unter- und Oberfranken, Oberpfalz sowie Nieder- und Oberbayern. Das Unternehmen ist der größte regionale Verteilnetzbetreiber in Bayern: Sein Stromnetz umfasst 156.000 Kilometer, sein Gasnetz 6.000 Kilometer und das Straßenbeleuchtungsnetz 34.600 Kilometer. In seinen Energienetzen verteilt das Unternehmen zu 60 Prozent elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen. Dafür sorgen knapp 300.000 dezentrale Erzeugungsanlagen, die in das Netz des Bayernwerks Ökostrom einspeisen. In Nord- und Ostbayern versorgt das Unternehmen Kunden auch über sein Erdgasnetz. Mit innovativen Lösungen entwickelt das Unternehmen Energiesysteme von morgen und ist an mehr als 20 Standorten im Land präsent. Sitz der Bayernwerk Netz GmbH ist Regensburg. Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochter der Bayernwerk AG.

Jugendfilmwettbewerb im Landkreis Bad Kissingen startet

„Lieblingsort.Lieblingsmensch – Mein Zuhause“

Was denken junge Menschen über die Stadt oder die Gemeinde in der sie leben? Sind Sie gerne da zu Hause, wo sie wohnen und warum? Was möchten Sie verbessern? Wer gilt Ihnen als Vorbild? Das sind die Fragen, die im Mittelpunkt des Jugendfilmwettbewerbes des Landkreises Bad Kissingen stehen.
„Die Idee dazu entstammt dem Vorgängerprojekt der Brückenauer Rhön Allianz im letzten Jahr – Woher kommst du. Ein Filmwettbewerb, der uns sehr gut gefallen hat. Daher wollten wir das Angebot gerne auf den Landkreis ausrollen, um auch anderen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, filmisch kreativ zu werden“, sagt Antje Rink, die verantwortliche Projektmanagerin beim Landratsamt. „Wir sind gespannt auf die Filme, die eingereicht werden, die gerne bewundernd aber auch kritisch sein können.“
Ziel ist es, dass sich Jugendliche bis 21 Jahre mit Wohnsitz im Landkreis Bad Kissingen filmisch mit ihrem Heimatort auseinandersetzen. Das geht unkompliziert mit dem Handy. Dafür werden begleitend zum Wettbewerb zwei kostenfreie Filmworkshops angeboten, am Samstag, 23. März im Jugend- und Kulturzentrum Bad Kissingen und am Samstag, 11. Mai im Jugendzentrum Hammelburg.
Wer mitmachen möchte kann sich zum Wettbewerb und den Work-shops online anmelden. Dazu hat die Stadt Bad Kissingen eine Internetseite erstellt: www.badkissingen.de/jugendfilmwettbewerb. Abgabe- bzw. Einreichungsfrist für den Film ist der 12. September 2024. Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 1.000 Euro. Die Preisverleihung findet am 12. Oktober im Universum Kinopalast Bad Kissingen statt.

Jugendfilmwettbewerb_Plakat

Stellenausschreibung Brückenauer Rhönallianz

Kulturehrenbrief 2024

Der Landkreis Bad Kissingen verleiht auch in diesem Jahr den Kulturehrenbrief. Für unsere Gemeinde besteht die Möglichkeit, Vorschläge für die Verleihung einzureichen. Die Kriterien hierfür ergeben sich aus der Verleihungssatzung: Satzung Kulturehrenbrief
Vorschläge können mit dem ausgefüllten Personalbogen bis 15.03.2024 im Rathaus eingereicht werden. Die Verwaltung leitet diese entsprechend an den Landkreis weiter.

Das Vorbereitungsgremium für die Verleihung des Kulturehrenbriefes wird sich mit den eingegangenen Vorschlägen befassen, die Beschlussfassung über die vorgeprüften Vorschläge erfolgt in der Kulturausschusssitzung im Mai/Juni 2024. Vorschläge aus früheren Jahren, die bis jetzt nicht Berücksichtigung fanden, müssen neu eingebracht werden. Eine erneute Verleihung des Kulturehrenbriefs ist auch bei fortdauernden Verdiensten nicht möglich.
Die nach § 2 Abs. 1 der Satzung nachzuweisende mindestens 15-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit z. B. als Vereinsvorsitzende/r, Chorleiter/in oder Dirigent/in ist gem. Abs. 3 nicht nachzuweisen
bei Personen, die bedeutsame Leistungen im Bereich der Denkmal- und Landschaftspflege, der Heimatliteratur, der Erhaltung des Brauchtums, der gestaltenden Kunst oder der Malerei aufzuweisen
haben. Diese Bestimmung erlaubt es, Personen für herausgehobene kulturelle Leistungen, unabhängig von der Dauer ihrer Tätigkeit und einer Leitungsfunktion, zu ehren.

Aktuelle Straßenbaumaßnahmen

Information zum Neubau der Trinkwasserleitung in der Eckartsrother Straße in Oberbach
Ab dem 19.02.2024 wird mit den Arbeiten zum Neubau der Trinkwasserleitung in der Eckartsrother Straße begonnen. Während der gesamten Baumaßnahme besteht eine Vollsperrung (frei bis Baustelle) für die Eckartsrother Straße. Es wird eine Umleitung mit Ampelschaltung über den Altenberg eingerichtet.

Europawahl am 9. Juni 2024
Bekanntmachung des Marktes Wildflecken
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Gemäß §50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in §44 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach §50 Abs. 5 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich.
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns ich wie folgt in Verbindung setzen.

Markt Wildflecken, Bürgerbüro EG1
Tel. 09745 9151-21, Fax 09745 9151-25, Email: info@wildflecken.de
www.buergerserviceportal.de/bayern/wildflecken
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bekanntmachungen rund um die Europawahl am 9. Juni 2024:  Landkreis Bad Kissingen 

Rathaus derzeit nicht barrierefrei!

Wegen der Neugestaltung der Fassade des Rathauses versperrt derzeit das erforderliche Malergerüst die Rampe für den barrierefreien Zugang zum Rathaus sowie den Hintereingang.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass das Rathaus bis auf Weiteres keinen barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Menschen mit Rollator hat.

Um Kenntnisnahme wird gebeten!

meinOrt-App - Eine neue App für unseren Ort

Keine Neuigkeiten mehr verpassen

Neues aus unserer Gemeinde und der Verwaltung – ständige Aktualisierung hält Sie immer auf dem Laufenden.
Nicht nur in Zeiten der Coronakrise sind Informationen schnelllebig: Was an einem Montag noch aktuell war, ist am Wochenende vielleicht schon überholt. Damit zeitnah relevante, lokale Entwicklungen und Ereignisse zur Verfügung gestellt werden können, nutzt der Markt Wildflecken ab sofort die meinOrt-App der Linus Wittich Medien KG.
Die meinOrt-App ist der alltagstaugliche Begleiter für das Leben in der Gemeinde. Sie finden dort zahlreiche Informationen rund um Ihre Heimat.
Unternehmen und Vereine können sich hier bestens präsentieren. Der Basiseintrag ist kostenlos und beinhaltet viele Informationen wie Öffnungszeiten, Foto und Kurzprofil.
Gleichfalls sind Inhalte aus dem Mitteilungsblatt „Wildfleckener Nachrichten“ genauso integriert.
Nutzen Sie die meinOrt-App und laden Sie diese kostenlos für Ihr Smartphone herunter.

Apple App Store: Google Play Store:

Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)

An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.

12.03.24 0700-2330
13.03.24 0700-1630
14.03.24 0700-1630
15.03.24 0700-1230
18.03.24 0700-1630
19.03.24 0700-2330
20.03.24 0700-2330
21.03.24 0700-1630
22.03.24 0700-1230
25.03.24 0700-1630
26.03.24 0700-1630
27.03.24 0700-2330
28.03.24 0700-1630